Wichtige Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Bestattung.

Welche Bestattungsarten gibt es?

Hauptsächlich unterscheiden wir zwischen Erd- und Urnenbestattungen. Die Gemeinden regeln die Bestattung in ihren Friedhofreglementen. Für ein übliches Erd- oder Urnenreihengrab sowie eine Bestattung im Gemeinschaftsgrab und im Urnenhain ist das örtliche Pfarramt zuständig. Bei einer Urnenbeisetzung in ein schon belegtes Grab sowie bei Mietgräbern kontaktieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung des Todesortes.

Urnenbestattung

Die Urnenbeisetzung ist eine Bestattungsvariante, für die sich immer mehr Menschen neben der klassischen Erdbestattung im Sarg entscheiden.

Bei einer Urnenbeisetzung wird die Asche der verstorbenen Person in einer Urne überführt. Dabei gibt es unterschiedliche Ruhestätten für die Urne. So kann diese beispielsweise wie bei einer Erdbestattung in ein Grab hinabgelassen werden.

Erdbestattung

Die traditionelle Erdbestattung oder Beerdigung auf dem Friedhof zählt heute zu den möglichen Bestattungsarten. Die verstorbene Person wird dabei in einen Sarg aus Holz gebettet und in der Erde beigesetzt.

andere Bestattungsarten

Die Angebote an Grabarten können in den unterschiedlichen Regionen und Gemeinden variieren

  • Familien- oder Mehrfachgrab
  • Plattengrab
  • Urne in Erd- oder Plattengrab
  • Urnenhain
  • Baum-/Naturbestattung
  • Gemeinschaftsgrab
  • Urne nach Hause nehmen
  • Gruftbestattungen (Tessin, Westschweiz)

Die Schweizerische Gesetzgebung lässt zu, die Asche auf öffentlichem Grund zu streuen und auf privatem Grund beizusetzen.

Welche Bestattungskosten entstehen?

Die gesamten Kosten im Zusammenhang mit einem Todesfall hängen stark von den jeweiligen Wünschen ab, von der Grabart und dem Umfang der Leidfeierlichkeiten.

Die gesamten Kosten im Zusammenhang mit einem Todesfall hängen stark von den jeweiligen Wünschen ab, von der Grabart und dem Umfang der Leidfeierlichkeiten.

Die Kosten für die Aufwändungen des Bestattungsdienstes tragen die Angehörigen.

Sie setzen sich hauptsächlich zusammen aus dem Ankleiden, Ein-/Umbetten, Sarg, Urne, Grabkreuz, Überführung zum Aufbahrungsort oder ins Krematorium, Drucksachen und Blumenschmuck.

Erfahrungsgemäss kostet eine schlichte, würdige Bestattung ungefähr 2200 Franken und bewegt sich bei einer individuellen Bestattung zwischen 2200 und 4000 Franken.
Es können Zusatzkosten anfallen für die Zeitungspublikation, Solisten, Trauerredner, Leidmahl oder Grabstein und -pflege.

In Obwalden übernehmen die Gemeinden in der Regel der grösste Teil der Kosten für die Kremation, die Benützung der Aufbahrungs- und Abdankungshalle sowie die Beisetzung in einem Erd- oder Urnenreihengrab.