Sterbevorsorge - wozu?
Dass wir alle sterben, gilt als sicher. Wann und wie der Tod kommt, wissen wir zum Glück nicht. Auch wissen wir nicht, ob wir zu diesem Zeitpunkt in der Lage sind, über unseren eigenen Willen zu verfügen.
Bei Unfällen und Ereignissen, die einen plötzlichen Tod hervorrufen, können die eigenen Vorstellungen und Bedürfnisse nicht mehr mitgeteilt werden. Ihre Wünsche und Anordnungen geben der Ärzteschaft, dem Pflegepersonal und den Angehörigen die notwendigen Hinweise.
Wenn Sie bereit sind, sich mit dem eigenen Tod und Sterben auseinanderzusetzen, helfen Sie den Angehörigen, Entscheidungen rund um Ihre Bestattung in Ihrem Sinne zu treffen. Vielen Menschen hilft es, dem Tod gelassener entgegenzusehen und die verbleibende Lebenszeit noch bewusster zu erleben.
Die Patienten- und Sterbeverfügung ist für die behandelnden Medizinalpersonen noch nicht rechtlich verbindlich. Falls sie der Rechtsprechung nicht widerspricht, wird sie in der Regel beachtet. In den nächsten Jahren sollte diese Rechtsverbindlichkeit gesetzlich verankert werden.
Anordnungen über Ihren Nachlass und dessen Teilung gehören in ein Testament, welches nach den gesetzlichen Richtlinien verfasst werden muss. Achten Sie darauf, dass die Sterbewünsche unabhängig vom Testament formuliert werden, weil letzteres meistens erst einige Tage nach Eintritt des Todes amtlich eröffnet wird.
Bedenke stets, dass alles vergänglich ist
dann wirst du im Glück nicht so friedlich
und im Leid nicht so traurig sein.
von Sokrates